AllianzGI HV-Report: Anforderung an Vergütungssysteme steigt

Allianz Global Investors (AllianzGI) hat 2021 weltweit auf 10.190 (2020: 10.183) Hauptversammlungen (HV) über fast 110.000 Management- und Aktionärsvorschläge abgestimmt. In 68% der HV stimmte AllianzGI gegen mindestens einen Tagesordnungspunkt oder enthielt sich der Stimme (2020: 72%). Mehr als jeder fünfte Vorschlag weltweit wurde abgelehnt (21%, nach 23% im Jahr 2020). Allianz Global Investors | 23.02.2022 18:31 Uhr
Matt Christensen, Global Head of Sustainable and Impact Investing sowie Dr. Antje Stobbe, Head of Stewardship, AllianzGI / © AllianzGI
Matt Christensen, Global Head of Sustainable and Impact Investing sowie Dr. Antje Stobbe, Head of Stewardship, AllianzGI / © AllianzGI
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Diese Zahlen spiegeln AllianzGIs aktiven und global einheitlichen Ansatz bei der Stimmrechtsausübung wider. Sie unterstreichen die Bereitschaft zur Ablehnung all derjenigen Anträge, die nicht im Interesse der Anleger sind. Dabei wird jeder einzelne Vorschlag kritisch geprüft. Wenngleich sich über die letzten Jahre weltweit bei den Corporate-Governance-Standards eine gewisse Verbesserungstendenz zeigt, die sich in einer leichten Verringerung der Ablehnungsquoten widerspiegelt, gibt es in den verschiedenen Ländern und Regionen insgesamt weiter große Unterschiede.¹

Matt Christensen, Global Head of Sustainable and Impact Investing bei AllianzGI, kommentiert: „Als aktiver Investor ist die Ausübung unserer Stimmrechte eines unserer mächtigsten Instrumente, um Veränderungen zu bewirken. Im Einklang mit unserem Wunsch, eine nachhaltigere Zukunft mit messbaren positiven Ergebnissen zu gestalten, erhöhen wir daher weiter unsere Anforderungen. Das Thema Nachhaltigkeit ist Chefsache – daher muss es auch in den Vergütungssystemen verankert sein.“

Vergütung von Führungskräften: Dauerkonfliktfeld und steigende Anforderungen

Die Vergütungspolitik erwies sich auch 2021 weltweit als das konfliktträchtigste HV-Thema. Erneut fielen Vergütungsvorschläge in fast der Hälfte der Fälle durch, in denen sie auf der Tagesordnung standen (47%, nach 49% im Jahr 2020). Dabei schaute AllianzGI besonders kritisch auf die Vergütungssysteme derjenigen Unternehmen, die infolge der Covid-19-Pandemie staatliche Beihilfen erhalten, zu Entlassungen gegriffen oder Dividendenkürzungen vorgenommen hatten.

Nach vorne schauend hat AllianzGI die eigene Abstimmungspolitik verschärft. Künftig erwartet AllianzGI von großen Unternehmen in Europa, dass sie ESG-Erfolgskennziffern (ESG-KPIs)² explizit in die Vergütungspolitik für die Unternehmensführung einbeziehen. Ab 2023 wird AllianzGI gegen Vergütungssysteme stimmen, bei denen dies nicht der Fall ist. Darüber hinaus verschärft AllianzGI die Abstimmungsregeln in Bezug auf die ethnische Vielfalt in den Entscheidungsgremien in Großbritannien und den USA. AllianzGI erwartet von Unternehmen in diesen Ländern, dass sie einen Diversity-Ansatz verfolgen, der über das Thema Geschlechterzugehörigkeit hinausgeht. 

„Say on Climate“-Anträge 2021 wohlwollend unterstützt

In der HV-Saison 2021 stellten Unternehmen erstmalig Klimastrategien zur Abstimmung. AllianzGIs Proxy-Voting-Richtlinie hierzu erfordert das Setzen klarer unternehmensindividueller Ziele und Meilensteine sowie die Verpflichtung zu einer jährlichen Berichterstattung, die Anlegern eine Beurteilung der Fortschritte ermöglicht. In vielen Fällen trat AllianzGI vor der Abstimmung mit den jeweiligen Unternehmen in einen konstruktiv-kritischen Klima-Dialog (Engagement Process). Letztlich unterstützte AllianzGI im letzten Jahr 31 klimabezogene Managementvorschläge von 30 Unternehmen. AllianzGI erkennt damit auch die Vorreiterrolle dieser Unternehmen an. In Zukunft werden jedoch strengere Maßstäbe angelegt werden, da sich „Say on Climate“-Beschlüsse immer stärker durchsetzen und die Marktstandards hierfür weiterentwickeln werden.

AllianzGI ermutigt Unternehmen mit hohen CO2-Emissionen explizit, ihre Klimastrategie zur Abstimmung zu stellen. Daher wurden 2021 sämtliche Aktionärsanträge unterstützt, die eine nicht-bindende, beratende Abstimmung über Klimaaktionspläne forderten. Außerdem unterstützte AllianzGI 83% aller Anträge, die eine verbesserte Berichterstattung über Klimawandelthemen forderten, sowie sämtliche Anträge, die Auswirkungen auf das jeweilige Unternehmensumfeld betrafen. 

Förderung qualitativ hochwertiger Aufsichtsräte

Ein weiterer globaler HV-Dauerbrenner ist das Thema Zusammensetzung von Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten. Trotz eines leichten Rückgangs bei der Ablehnung von Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmitgliedern (23% gegenüber 26% im Jahr 2020) bestehen hier weiter vielfach große Bedenken. AllianzGI stimmte bei vielen Unternehmen gegen Wahlvorschläge, wenn Aufsichts-/Verwaltungsräte und/oder deren Ausschüsse nicht hinreichend unabhängig besetzt waren. Gründe hierfür waren etwa, dass die Mitglieder schon lange im Amt oder Vertreter von Großaktionären waren.

Auch das sogenannte ‚Overboarding‘ – Ämterhäufung – bleibt ein großes Problem. AllianzGI hat 2021 insbesondere dann die Anzahl der Verpflichtungen von Aufsichts-/Verwaltungsratsmitgliedern kritisch überprüft, wenn die Unternehmen wirtschaftlich stark von der Covid-19-Pandemie betroffen waren oder die Gremienmitglieder gleichzeitig exekutive Führungspositionen in anderen Firmen innehatten.

Deutschland: 2021 mehr Ablehnungen von Vergütungsvorschlägen und Kapitalgenehmigungen

In Deutschland votierte AllianzGI 2021 – wie auch im Vorjahr – gegen 17% aller HV-Vorschläge und enthielt sich bei weiteren 4% der Stimme. Im Detail gab es aber Verschiebungen: So wurden letztes Jahr deutlich mehr Vergütungsvorschläge abgelehnt (38%, nach 26% im Jahr 2020). Auch über Kapitalgenehmigungen wurde seitens AllianzGIs etwas häufiger als im Vorjahr der Daumen gesenkt (30% im Vergleich zu 27%). Weniger Ablehnungen gab es hingegen bei Beschlussvorlagen zu Aufsichtsratswahlen (16%, nach 19% im Vorjahr).

Dr. Antje Stobbe, Head of Stewardship, erläutert: „Im Rahmen der Vorgaben der Shareholder Rights Directive II (SRD II) stellten 2021 viele deutsche Unternehmen ihre Vergütungssysteme zur Abstimmung. Ein häufiger Ablehnungsgrund für uns war dabei eine großzügig bemessene variable Vergütungskomponente trotz Underperformance oder zu große diskretionäre Ermessensspielräume. Darüber hinaus lehnten wir bei einzelnen Firmen Boni ab, die trotz Erhalts staatlicher Covid-Unterstützung gezahlt werden sollten. Beim Thema Kapitalgenehmigungen schließlich bleibt in Deutschland der zu großzügige Ausschluss von Bezugsrechten ein Dauerbrenner.“ Die Corporate-Governance-Expertin fasst die zentralen Anforderungen an Unternehmen in Deutschland wie folgt zusammen: „Zielorientierte und nachvollziehbare Vergütungssysteme, ausgewogen und fachkundig besetzte Gremien mit hinreichend unabhängigen Vertretern sowie Kapitalmaßnahmen unter Wahrung der Interessen der bestehenden Anteilseigner. Dies kommunizieren wir in Hauptversammlungen, aber auch im unterjährigen Dialog mit den Unternehmen.“

AllianzGI veröffentlicht detaillierte Informationen zum Abstimmungsverhalten auf sämtlichen Hauptversammlungen im englischsprachigen Proxy-Voting-Tool

Mehr Informationen zur aktiven Interessenwahrnehmung (Stewardship) von Allianz Global Investors finden Sie hier.

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