Finanzmarktförderungsgesetz schwächt Standort Deutschland

Mit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz trifft der Bundesrat Neuregelungen in den Bereichen Finanzmarktaufsicht, Börsenorganisation und Anlegerschutz. Die Bundesregierung und die Länder hingegen weisen die Änderungswünsche des Gesetzgebers kategorisch zurück. Funds |

Finanzplatz Deutschland geschwächt?

Die Forderungen würden den Finanzplatz Deutschland eher schwächen als stärken. Die Länder kritisieren, dass Bereiche wie der Anlegerschutz und die Börsenaufsicht stärker zentralisiert werden sollten. Der Gesetzgeber hat aus Sicht von Anlegerschützern und Kapitalmarktexperten bei den Entwürfen zum 4. Finanzmarktförderungsgesetz zwar wesentliche Probleme erkannt, greift bei den Lösungsvorschlägen aber zum Teil zu kurz.

Reaktionen auf die neuen Entwürfe

Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Frankfurt begrüßt, dass das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BaWe) eigene Ahndungskompetenzen erhalte.

Georg Dreyling, BaWe-Vize, befürwortet die Schaffung einer Grundlage für Schadenersatzansprüche von Anlegern inhaltlich falscher Information der Märkte durch Unternehmen.

Der Bundestag soll am 21. März über das Gesetz beschließen, den Bundesrat wird es den Planungen zufolge am 26. April passieren. Mit dem Inkrafttreten wird für Sommer 2002 gerechnet.

(ADIG-Investment)

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