Fondsanleger dürfen sich sicher sein

Angesichts zahlreicher Schlagzeilen mag sich so mancher Anleger Gedanken darüber machen, wie gut sein investiertes Kapital bei den Anbietern von Finanzdienstleistungen aufgehoben ist – und zwar unabhängig vom Risiko etwaiger Kursverluste. Bei Investmentfonds kann Entwarnung gegeben werden. Raiffeisen Capital Management | 20.04.2006 14:33 Uhr
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Bei einer heimischen Kapitalanlagegesellschaft (KAG) wie Raiffeisen Capital Management ist das in Fondsanteile investierte Kundengeld absolut sicher – nicht zuletzt weil es stets im Eigentum der Fondsanleger verbleibt.

Denn rechtlich gesehen ist ein Investmentfonds nach dem österreichischen Investmentfondsgesetz ein Sondervermögen, das vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft, welche die Fonds verwaltet, getrennt werden muss. Verwahrt wird das Sondervermögen von einer – von der KAG unabhängigen – Depotbank. Alle beide - Fondsgesellschaft wie Depotbank - haften dem Anleger mit ihrem Bankenstatus und fungieren wechselseitig als Kontrollinstanz. Oberste Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA). 

Zwischen Anleger und Fondsgesellschaft besteht ein Treuhandverhältnis. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, den Anleger „schadlos“ zu halten. Das heißt: Wenn es - rein theoretisch – zu einem Extremfall wie der Veruntreuung von Kundengeldern kommt, muss die KAG den ihren Kunden entstandenen Schaden wieder gut machen.

Als Sondervermögen haftet das in einem Fonds enthaltene Vermögen nicht für etwaige Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. Das bedeutet im Falle einer „Pleite“, dass das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse kommt und nicht dazu herangezogen werden kann, ausstehende Forderungen von Gläubigerseite zu bedienen. Vielmehr wird die Verwaltung des Sondervermögens von der Depotbank an eine andere KAG übertragen; eine Rückzahlung des in Fondsanteile investierten Kapitals an die Anleger zum aktuellen Anteilswert ist binnen weniger Tage möglich.

Anlegerschutz als oberstes Gebot

Der Sicherheitsaspekt bei Fondsinvestments wird durch die Tatsache untermauert, dass das gesamte Investmentfondsgesetz in Wahrheit nur ein Ziel hat: Den Anleger bestmöglich zu schützen. Umfassende und strikte Regelungen haben u.a. eine rasche Aufdeckung möglichen menschlichen Fehlverhaltens sowie die umgehende Korrektur desselben zum Ziel. KAG-seitig wird das Risiko eines Schadensfalles von vorne herein durch ein striktes 4-Augen-Prinzip, d.h. klare Trennung zwischen Fondsmanagement und Fondskontrolle, minimiert. Strenges Risikomanagement und die tägliche Prüfung jeder einzelnen Transaktion auf die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensseitiger Vorgaben dienen dazu, größere Verluste zu „verunmöglichen“.

Da das Fondsgeschäft ein absolutes Vertrauensgeschäft ist, haben sich die österreichischen Fondsgesellschaften über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus vor drei Jahren mit den Qualitätsstandards einen freiwilligen „Corporate Governance Code“ auferlegt. Dieser stellt ein Mehr an Transparenz und Vergleichbarkeit sowie ausschließliches Handeln im Interesse der Fondsanleger sicher.  

Im Ausland registrierte und domizilierte  Finanzkonstrukte sind mit Fonds nach dem österreichischen Investmentfondsgesetz in keiner Weise vergleichbar. So ist der Anleger beispielsweise bei den international weit verbreiteten SICAV-Fonds nach Luxemburger Recht nicht am Sondervermögen der Fondsgesellschaft, sondern als Aktionär direkt an der Gesellschaft beteiligt. Das hat mitunter steuerliche Vorteile – aber auch Nachteile: Im Veruntreuungsfall muss der Anleger klagen, im Falle einer Insolvenz sehen Aktionäre ihr Geld erst dann, wenn die Forderungen aller Gläubiger bedient sind. 

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen. Das NewsCenter ist eine kostenpflichtige Sonderwerbeform der e-fundresearch.com AG für Asset Management Unternehmen. Copyright und ausschließliche inhaltliche Verantwortung liegt beim Asset Management Unternehmen als Nutzer der NewsCenter Sonderwerbeform. Alle NewsCenter Meldungen stellen Presseinformationen oder Marketingmitteilungen dar.
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