Pioneer Investments legt neuen Garantiefonds auf

PIA Protect Invest Europe: „Mit diesem neuen Fonds ist es uns gelungen, eine Lösung für das Grundbedürfnis vieler Anleger nach Sicherheit und Garantie bei der Geldveranlagung zu finden, die optimal in die geänderten Rahmenbedingungen der Finanzmärkte passt“, erklärt DDr. Werner Kretschmer, CEO von Pioneer Investments Austria. Pioneer Investments Austria | 12.06.2015 13:04 Uhr
DDr. Werner Kretschmer, CEO, Pioneer Investments Austria / ©  Pioneer Investments
DDr. Werner Kretschmer, CEO, Pioneer Investments Austria / © Pioneer Investments
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Eigenschaften des PIA Protect Invest Europe: 

  • Der Fonds kann auch nach dem Ende der Zeichnungsfrist (26. 6. 2015) jederzeit gekauft werden (auf Basis des aktuellen Rechenwertes).
  • Auch für alle Neueinstiege gilt die 80 %-ige Höchststandsgarantie. Das bedeutet, dass de facto immer auch eine (mindestens) 80%-ige Kapitalgarantie gegeben ist.
  • Immer, wenn der Fonds einen neuen Höchststand erreicht, steigt der garantierte Wert, er kann aber niemals fallen.
  • Die Anlagestrategie des Fonds ist nicht auf eine im Voraus festgelegte Laufzeit ausgerichtet. Das erhöht die Flexibilität. Ereignisse, die trotzdem zu einer Beendigung des Fonds führen (im Interesse der Anleger und mit Genehmigung der FMA), sind klar definiert.

„Der PIA Protect Invest Europe ist ein gemischter Fonds, der Ertragschancen aus einem breiten Anlageuniversum nützt“, so Kretschmer. Der Veranlagungsschwerpunkt liegt überwiegend in Europa. 

Attraktive Chancen mit Sicherheitsnetz dank innovativem Fondsmanagement 

Das Anlageuniversum des Fonds besteht im Wesentlichen aus zwei Segmenten:

Segment 1 (ertragsorientiertes Segment):

• Aktien Europa

• auf Euro lautende Anleihen (Staats- und Unternehmensanleihen)

• ergänzt um High Yield- und Emerging Markets Anleihen

 
Segment 2 (sicherheitsorientiertes Segment):

• Geldmarktfonds

• kurzfristige Anleihenfonds

• Festgeldveranlagungen, Bargelder

Die Aufteilung des Fondsvermögens nach Asset Klassen kann sich innerhalb folgender Bandbreiten bewegen (jeweils bezogen auf das gesamte Fondsvolumen): 

Euro-Staatsanleihenfonds max. 100%
Euro-Unternehmensanleihenfonds max. 100%
High Yield Anleihenfonds max. 10%*)
Emerging Markets Anleihenfonds max. 10%*)
Europäische Aktienfonds max. 40%
Festgeld, Geldmarktfonds sowie kurzfristige Anleihenfonds max. 100%

*) High Yield und EM in Summe max. 10%


Die Veranlagung erfolgt durch Investmentfonds (Subfonds), auch Einzeltitel sind möglich. 

Das Sicherheitsnetz des Fonds. 

Auf Segment 1 (ertragsorientiert) und Segment 2 (sicherheitsorientiert) baut ein zweistufiges Sicherheitsnetz auf. 

Stufe 1: Gewichtung zwischen den Segmenten 1 und 2 (dynamisches Allokationsmodell).

Dieses Modell berechnet laufend, wie hoch der Anteil von Segment 1 im Fonds gegenüber Segment 2 sein darf, damit die 80 %-ige Höchststandsgarantie jederzeit erfüllt werden kann. 

Der Anteil von Segment 1 kann sich zwischen 0 % und 100 % des Fondsvermögens bewegen. Entsprechend liegt die Bandbreite für den Anteil von Segment 2 ebenfalls zwischen 0 Prozent  und 100 Prozent. 

Es kann aufgrund der Vorgaben des dynamischen Allokationsmodells dazu kommen, dass der Fonds über längere Zeiträume oder auf Dauer nicht an der Entwicklung der risikoreichen (ertragsorientierten) Veranlagungen (Segment 1) partizipiert. 

Stufe 2: Gewichtungsentscheidung innerhalb von Segment 1 (variables Risikomanagement Tool VaRIO).

Nachdem in Stufe 1 die (maximale) Höhe des Segments 1 (ertragsorientiertes Segment) im Fonds definiert wurde, geht es in Stufe 2 darum, die Zusammensetzung von Segment 1 zu bestimmen. Es wird dabei täglich das aktuelle Verlustrisiko innerhalb von Segment 1 berechnet. Auf dieser Basis wird laufend flexibel bestimmt, wie innerhalb von Segment 1 die Aufteilung auf Anlagen mit höherem oder geringerem Risiko zu erfolgen hat – also die Zusammensetzung der Assetklassen (Aktien Europa, auf Euro lautende Staats- und Unternehmensanleihen, High Yield- und Emerging Markets-Anleihen sowie kurzfristig orientierte Euro-Anleihen). 

Zum Start des Fonds am 29. Juni 2015 sollte der Anteil an Veranlagungen in Aktienfonds voraussichtlich zwischen 15 % und 25 % des Fondsvolumens liegen. Tatsächlich ist dies abhängig von der Situation an den Märkten 

Wie funktioniert die 80 %-ige Höchststandsgarantie?

Der Fonds hat eine 80 %-ige Höchststandsgarantie durch die Bank Austria. Der Fonds startet mit einem Rechenwert von 100 Euro. Der Garantiewert liegt demnach zu Beginn bei 80 Euro. Sollte der Rechenwert des Fonds unter 100 fallen, bleibt der Garantiewert bei 80. Steigt der Rechenwert des Fonds beispielsweise bei sehr günstiger Entwicklung auf 125, dann liegt der Garantiewert bereits bei 100 (= 80 % von 125). Für Anleger, die zum ursprünglichen Rechenwert von 100 gekauft haben, wäre dann bereits eine 100 %-ige Garantie des eingesetzten Kapitals gegeben (jeweils ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags). Würde der Anteilswert danach zum Beispiel auf 110 fallen, bleibt der Garantiewert auf 100. Anleger, die auf Basis des Rechenwerts 110 einsteigen, hätten de facto bereits eine rund 90 %-ige Garantie auf ihr eingesetztes Kapital. Eventuelle Steuern auf Kursgewinne sind dabei nicht berücksichtigt. 

Der garantierte Mindestwert steigt bei entsprechender Entwicklung des Fonds, kann aber niemals sinken. 

Rechtliche Hinweise:

Zusätzliche Merkmale im Interesse der Anleger.

Der Fonds ist auf unbestimmte Laufzeit ausgerichtet. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, die – unter Einhaltung der erforderlichen Fristen und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) – zu seiner Beendigung führen. 

  • Eintritt des Garantiefalls:
    Sollte der Rechenwert des Fonds unter den Garantiewert sinken, würde der Fonds beendet und zum Garantiewert an die Anleger ausbezahlt.
  • Illiquidität:
    Sollte der Anteilswert an zumindest 60 aufeinander folgenden Börsentagen nicht ermittelt werden können bzw. seine Ermittlung ausgesetzt sein, wird der Fonds beendet. Ein eventuell liquider Anteil des Fondsvermögens wird an die Anleger ausbezahlt. Die Anteilscheine mit dem illiquiden Teil des Fondsvermögens bleiben bei den Anlegern. Sollte der (realisierte) liquide Anteil geringer sein als der garantierte Wert, hat der Anleger in jedem Monat zu einem festgelegten Termin die Möglichkeit, den illiquiden Anteilschein an die Garantiegeberin (Bank Austria) zu verkaufen. Der Anleger erhält dafür den Differenzbetrag, der auf die Erreichung des Garantiewertes offen ist.
  • Kündigung des Garantievertrages:
    Die Garantiezusage gilt grundsätzlich für die Laufzeit des Fonds und somit auf unbestimmte Zeit. PIA und die Garantiegeberin (Bank Austria) haben aber die Möglichkeit, den Garantievertrag frühestens nach Ablauf von zehn Jahren (erstmals zum 27. 6. 2025, danach immer zum Ende des Kalenderjahres) zu kündigen. In diesem Fall würde der Fonds beendet und zum aktuellen Wert (mindestens zum Garantiewert) an die Anleger ausbezahlt.
  • Volumen unter 10 Millionen Euro:
    Sollte das Fondsvermögen an 90 aufeinander folgenden Börsentagen 10 Millionen Euro unterschreiten, kann der Fonds auf Basis des aktuellen Rechenwertes (und unter Einhaltung der Garantiezusage) beendet werden. 

Sollte eines der Ereignisse eintreten, die zur Beendigung des Fonds führen, besteht für die Anteilsinhaber keine Möglichkeit mehr, die Veranlagung im Fonds beizubehalten und auf eine Verbesserung der Börsensituation zu warten. Achtung – Verkäufe von Fondsanteilen, die nach Eintritt des Garantiefalles bis zur Auflösung des Fonds erfolgen, sind nicht von der Garantieleistung erfasst. 

Kompetitive Kostenstruktur

Mit einem einmaligen Ausgabeaufschlag von 3% und einer Managementgebühr von aktuell nur 1% p. a. (bis maximal 1,5% wären möglich) ist der Fonds sehr kompetitiv. In der Managementgebühr ist bereits die Garantiegebühr von derzeit 0,35% p. a. (bis max. 0,55% p.a. sind möglich) enthalten. 

Erstmals 18 Monate nach Fondsstart kann die Fondsgesellschaft in jedem Monat, in dem die seit Fondsstart erzielte Fondsperformance gemäß OeKB den durchschnittlichen 12M-EURIBOR + 1 % p.a. übersteigt, eine Performance Fee in Höhe von 15 % des Anteilswertzuwachses gegenüber dem letzten Performance Fee-wirksamen Anteilswert (=high watermark) einheben. 

Genaue Angaben zur Kostenstruktur des Fonds befinden sich im gesetzlichen Prospekt. 

Risiken beachten

Wie jede Veranlagung in Wertpapieren ist auch eine Veranlagung im PIA Protect Invest Europe mit Risiken verbunden, die zu beachten sind.

  • Allgemeine Aktien- und Marktrisiken (z.B. Kursrückgänge aufgrund von schwierigen Marktbedingungen).
  • Bei Staatsanleihen besteht aufgrund der historisch tiefen Zinsen ein erhöhtes Zinsänderungsrisiko. Seit der Finanz- und Schuldenkrise spielt auch das Emittentenrisiko (Kernländer vs. Peripheriestaaten) eine wesentliche Rolle.
  • Bei Unternehmensanleihen und High Yield Anleihen dominiert das Kreditrisiko.
  • Bei Emerging Markets Anleihen dominieren das erhöhte Kredit- und Währungsrisiko sowie das politische Risiko.
  • Die zuvor genannten Risiken werden durch die 80 %-ige Höchststandsgarantie beschränkt.
  • Die Garantiegeberin UniCredit Bank Austria AG unterliegt dem Ausfallsrisiko (Bonitätsrisiko). Bei einem Ausfall der Garantiegeberin kann diese ihre Garantiezusage nicht erfüllen.

Eine detaillierte Aufzählung aller Risiken befindet sich im gesetzlichen Prospekt des Fonds.

Wichtige Hinweise

Der veröffentlichte Verkaufsprospekt und das Kundeninformationsdokument (KID) für den „Pioneer Funds Austria – Protect Invest Europe“ in ihrer ihrer aktuellen Fassung stehen

Interessenten in deutscher Sprache unter http://www.pioneerinvestments.at kostenlos zur Verfügung. 

Der Fonds veranlagt überwiegend in Anteilen an anderen Investmentfonds, ist also hauptsächlich in anderen Anlageformen als Einzelwertpapieren oder Geldmarktinstrumenten investiert. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich, Deutschland, Belgien, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweden oder Spanien begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen dieser Emittenten erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 % des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Die Fondsbestimmungen wurden von der FMA mit Bescheid vom 18. 5. 2015 bewilligt. 

Diese Unterlage stellt weder ein Angebot noch eine Empfehlung oder Aufforderung dar, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen oder in Indizes oder Märkte zu investieren, auf die Bezug genommen wird, noch soll diese Unterlage die Basis für Verträge, Verpflichtungen oder Informationen bilden oder auf diese Unterlage in Verbindung mit Verträgen oder Verpflichtungen oder Informationen Bezug genommen werden. Dies ist eine Marketingmitteilung. Die Inhalte dieser Unterlage stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine Anlageanalyse dar. Sie dienen insbesondere nicht dazu, eine individuelle Anlage- oder sonstige Beratung zu ersetzen. Jede konkrete Veranlagung sollte erst nach einem Beratungsgespräch erfolgen. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung von Investmentfonds, Indizes oder Märkten zu. Alle Einschätzungen oder Feststellungen geben unseren Meinungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder und können ohne Verständigung abgeändert werden. Die Informationen, Einschätzungen oder Feststellungen in dieser Unterlage wurden aufgrund von Informationen aus Quellen erstellt oder man gelangte zu diesen aufgrund von Informationen aus Quellen, die nach bestem Wissen als verlässlich eingestuft wurden. Es wird jedoch weder ausdrücklich noch implizit eine Aussage oder Zusicherung über die Richtigkeit oder Vollständigkeit abgegeben. Pioneer Investments Austria übernimmt daher keine Haftung für jeglichen Verlust, der direkt oder indirekt aus der Verwertung der in diesem Dokument enthaltenen Information entsteht.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen. Das NewsCenter ist eine kostenpflichtige Sonderwerbeform der e-fundresearch.com AG für Asset Management Unternehmen. Copyright und ausschließliche inhaltliche Verantwortung liegt beim Asset Management Unternehmen als Nutzer der NewsCenter Sonderwerbeform. Alle NewsCenter Meldungen stellen Presseinformationen oder Marketingmitteilungen dar.
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