Deka schärft Abstimmungsrichtlinien für die HV-Saison 2019: neue Anforderungen an Vorstandsvergütung

Die Deka Investment hat ihre Abstimmungsrichtlinien mit Blick auf die 2019 anstehenden Hauptversammlungen noch einmal verschärft. Dies betrifft in großen Teilen die Abstimmungsrichtlinien zur Vorstandsvergütung. Dabei unterstützt die Deka Investment die „Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung“, fordert aber weitergehende Kriterien. DekaBank | 14.01.2019 09:14 Uhr
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Das Vergütungssystem soll regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Abstimmung in die Hauptversammlung eingereicht werden. Dabei setzt sich die Deka Investment für ein rechtlich bindendes Votum ein. Bei negativem Abstimmungsergebnis oder mehr als einem Viertel an Gegenstimmen seien die Unternehmen zu verpflichten, im Dialog mit den Investoren die kritischen Elemente zu erörtern.

Variable Vergütung im Fokus

Besonders auf die variablen Vergütungsbestandteile wirft die Deka Investment künftig einen genauen Blick. Diese sollten sowohl positive als auch negative Entwicklungen berücksichtigen (Bonus-/Malus-System). Bei grob pflicht- oder sittenwidrigem Verhalten ist die Deka Investment dafür, eine Vergütungsrückerstattung (Claw Back) als festen Bestandteil in das Vergütungssystem zu integrieren.

Weiter fordert sie, dass ein unangemessener Fokus auf die kurzfristige Zielerreichung, also auf das einjährige, variable Vergütungselement, zu vermeiden ist. Auch sollen die Leistungsparameter zur Bestimmung der variablen Vergütung nicht ausschließlich an den Aktienkurs gebunden sein. Hierzu gehört auch, dass der Total Shareholder Return (TSR) nicht die einzige Leistungskennzahl (KPI) der langfristigen Vergütung sein soll.

Integration von ESG-Kriterien in den Bewertungskatalog

Als wesentliche Aspekte der Nachhaltigkeit sollen sich relevante ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) in den langfristigen KPIs wiederfinden. Diskretionäre Vergütungsfestlegungen des Aufsichtsrats lehnt die Deka Investment nicht kategorisch ab, diese müssen aber bestimmten Grundsätzen entsprechen.

Eigeninvestmentverpflichtungen der Vorstände 

Vorstandsmitglieder sollen Aktien ihres Unternehmens in Höhe mindestens eines Brutto-Jahresfixgehalts erwerben und halten. Auch für die betriebliche Altersvorsorge verlangt die Deka Investment neue Maßstäbe: Die Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge für Vorstände müssten beitragsorientiert erfolgen und an die Fixvergütung gekoppelt sein.

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