C-QUADRAT plant Übernahme einer britischen Asset-Management Gesellschaft

Die C-QUADRAT Investment AG gibt bekannt, dass ein Term Sheet betreffend den möglichen Erwerb von 100% der Anteile an BCM (Luxembourg) SA und damit dem direkten und indirekten Erwerb von 100% an der UK Fondsmanagement Gesellschaft BCM & Partners LLP ("BCM-Gruppe") unterfertigt wurde. Markets | 02.07.2012 07:55 Uhr
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Die BCM-Gruppe ist ein unabhängiger Asset Manager mit Fokus auf Credit Funds (Convertible Funds, High Yield Funds), Multi Asset Class Funds und Fund of Funds. Sitz der BCM-Gruppe ist London. Aktuell wird ein Volumen von rund 800 Mio. Euro verwaltet.

Der in Verhandlung stehende Kaufpreis soll einem Betrag von rund 10% der Marktkapitalisierung von C-QUADRAT entsprechen, wobei nach 3 ¾ Jahren eine Preisanpassung vorgesehen ist, die zu einer Erhöhung oder zu einer Reduktion von bis zu 30% führen könnte. Die Finanzierung der geplanten Akquisition soll sowohl mit Eigenmitteln, teilweise mit vom Unternehmen gehaltenen eigenen Aktien, als auch mit Fremdmitteln erfolgen.

Mit dieser geplanten Akquisition soll die Strategie des kontinuierlichen Wachstums im Kerngeschäft Asset Management fortgesetzt und die Diversifikation der Produktpalette von C-QUADRAT erhöht werden.

Unter der Voraussetzung der Durchführung einer für C-QUADRAT zufriedenstellenden Due Diligence sowie der erfolgreichen Verhandlung der Transaktionsdokumentation streben die Parteien ein Signing der Transaktion noch im Juli 2012 an.

Die mögliche Transaktion erfordert Organgenehmigungen der Verkäufer und nach Unterzeichnung der Vertragsdokumentation aufsichtsbehördliche Genehmigungen einschließlich der UK Financial Services Authority (FSA), London. Der Aufsichtsrat der C-QUADRAT Investment AG hat in der heutigen außerordentlichen Aufsichtsratssitzung die grundsätzliche Zustimmung für den möglichen Erwerb erteilt.

Die C-QUADRAT Investment AG weist darauf hin, dass ein entsprechender Bericht über die Wiederveräußerung der eigenen Aktien einschließlich des Ausschlusses des Bezugsrechts gemäß § 171 (1) AktG zu veröffentlichen ist und die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrates erst zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieses Berichtes erteilt werden kann.

Unter der Voraussetzung eines Signing im Juli 2012, streben die Parteien ein Closing in Q3 2012 an.
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