Was ist CCCTB und EUSD?

CCCTB diesen Zungenbrecher hört man jetzt schon einige Zeit – doch was bedeutet er eigentlich? „Common Consolidated Corporate Tax Base“ d.h. Arbeit an einer gemeinsamen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage in der EU. Funds | 16.07.2008 05:00 Uhr
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Zur Zeit wird auf EU-Ebene intensiv an diesem Projekt gearbeitet. Doch was bedeutet dies im Detail?

Dieses Konzept lässt sich in drei Stufen gliedern. Als Beispiel gehen wir von einem österreichischen Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Italien, Deutschland und Belgien aus. Als erster Schritt ist nun für alle 4 Unternehmen ein einheitliches Gewinnermittlungsrecht anzuwenden. Als zweiter Schritt ist die steuerliche Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten vorgesehen. Das österreichische Unternehmen kann also die Verluste seiner ausländischen Töchter voll verwerten, wodurch Problembereiche wie „grenzüberschreitender Verlustausgleich“ weitgehend beseitigt wären. Auch würde durch die angedachte Eliminierung der konzerninternen Transaktionen im Rahmen der Konsolidierung das Thema der Verrechnungspreise wegfallen. Es läge also im Endeffekt nach Konsolidierung ein Ergebnis für den gesamten Konzern vor. Dieses Ergebnis wird nun in einem dritten Schritt nach einem Verteilungsschlüssel auf die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgeteilt, welche auf dieses ihren jeweiligen nationalen Körperschaftsteuersatz anwenden.

Hört sich relativ einfach an – doch es gilt noch grundlegende Fragen zu lösen:

  • Welche Unternehmen werden einbezogen?
  • Welche Gewinnermittlungsvorschriften werden angewandt?
  • Welche Aufwendungen sind abzugsfähig?
  • Wann sind Gewinne oder Verluste realisiert?
  • Welcher Aufteilungsschlüssel wird verwendet?

Die Europäische Kommission möchte noch im Herbst 2008 einen fertigen Entwurf vorlegen. Obwohl die Arbeitsgruppen auf EU-Ebene mit Hochdruck daran arbeiten, bleibt abzuwarten wie realistisch dies ist.

Vorsteuerabzug für Finanzdienstleister

Die europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der Bestimmungen für Mehrwertsteuer auf Finanzdienstleistungen angenommen.

Mit dem Vorschlag sollen drei Ziele verfolgt werden:

  • Erhöhung der Rechtssicherheit und Reduzierung des Verwaltungsaufwands
  • Einheitlichere Anwendung der Steuer und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen
  • Bessere Beherrschung der Auswirkung der nicht abzugsfähigen MwSt.

Zusätzlich zur Neudefinierung der steuerbefreiten Dienstleistungen und der Einführung einer branchenspezifischen MwSt-Befreiung bei Kostenteilungsvereinbarungen soll folgende Maßnahme vorgeschlagen werden:

  • Banken und Versicherungen können sich für oder gegen eine Besteuerung ihrer Dienstleistungen entscheiden. Derzeit liegt diese Entscheidung in den Händen der Mitgliedstaaten. Somit wird die Möglichkeit sich für oder gegen eine Besteuerung zu entscheiden, im gesamten EU-Gebiet möglich sein. So können Banken bei Geschäftsvorgängen untereinander den Anteil der nicht erstattungsfähigen Vorsteuer senken. Steuerpflichtige Kunden können ihre Kosten ebenfalls senken, weil sie die MwSt auf Finanzdienstleistungen abziehen können.

Da jedoch für die Industrie wichtige Fragen wie z. B. die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei Bankleistungen usw. noch nicht gelöst sind, ist fraglich ob und wann diese Richtlinie überhaupt umgesetzt wird.
 
Geplante Reform der EU-Zinsrichtlinie (EUSD)

Um die effektive Besteuerung von Zinserträgen sowie die Beseitigung unerwünschter Wettbewerbsverzerrungen zu gewährleisten hat die EU-Kommission Ende April 2008 ein Arbeitsdokument veröffentlicht, in dem u.a. die Erweiterung der EU-Zinsbesteuerung auf alle Arten von Kapitalerträgen sowie eine Neudefinition des „beneficial owners“ gefordert wird.

Die weitere Entwicklung bleibt jedenfalls abzuwarten.


Zum Autor: Mag. Dieter Habersack ist Steuerberater bei der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH. 

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